Haftpflichtschaden: Warum Sie Ihren eigenen Gutachter wählen sollten
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Recht 02. April 2026 5 Min. Lesezeit

Haftpflichtschaden: Warum Sie Ihren eigenen Gutachter wählen sollten

Die gegnerische Versicherung schickt Ihnen einen Gutachter? Das müssen Sie nicht akzeptieren. Warum ein unabhängiger Sachverständiger entscheidend ist.

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Nach einem unverschuldeten Unfall versuchen viele Versicherungen, einen "eigenen" Gutachter zu schicken. Was viele nicht wissen: Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – und die Versicherung muss die Kosten tragen.

Das sagt der BGH

Der Bundesgerichtshof hat mehrfach bestätigt: Ein Geschädigter darf bei einem Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen seiner Wahl beauftragen. Die anfallenden Kosten sind erstattungspflichtig (BGH, VI ZR 67/06).

Warum unabhängige Gutachter wichtig sind

  • Sie arbeiten ausschließlich in Ihrem Interesse – nicht im Interesse der Versicherung
  • Erfassung aller Schadenspositionen inkl. Wertminderung, Nutzungsausfall und Reparaturkosten
  • Beweissichere Dokumentation für eventuelle Auseinandersetzungen
  • Kein Druck auf Reparaturkosten oder Restwertangebote

Wann lohnt sich ein Kurzgutachten?

Bei Bagatellschäden (Reparaturkosten unter ca. 750 €) reicht oft ein Kurzgutachten. Bei höheren Schäden ist ein vollständiges Gutachten Pflicht – nur so können Sie alle Schadenspositionen geltend machen.

Was kostet das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall: nichts. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab. Sie tragen keine Kosten.

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Unverbindlich, in der Regel innerhalb weniger Stunden Rückmeldung – bei Haftpflichtschäden trägt die gegnerische Versicherung unsere Kosten.

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