Nach einem unverschuldeten Unfall versuchen viele Versicherungen, einen "eigenen" Gutachter zu schicken. Was viele nicht wissen: Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – und die Versicherung muss die Kosten tragen.
Das sagt der BGH
Der Bundesgerichtshof hat mehrfach bestätigt: Ein Geschädigter darf bei einem Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen seiner Wahl beauftragen. Die anfallenden Kosten sind erstattungspflichtig (BGH, VI ZR 67/06).
Warum unabhängige Gutachter wichtig sind
- Sie arbeiten ausschließlich in Ihrem Interesse – nicht im Interesse der Versicherung
- Erfassung aller Schadenspositionen inkl. Wertminderung, Nutzungsausfall und Reparaturkosten
- Beweissichere Dokumentation für eventuelle Auseinandersetzungen
- Kein Druck auf Reparaturkosten oder Restwertangebote
Wann lohnt sich ein Kurzgutachten?
Bei Bagatellschäden (Reparaturkosten unter ca. 750 €) reicht oft ein Kurzgutachten. Bei höheren Schäden ist ein vollständiges Gutachten Pflicht – nur so können Sie alle Schadenspositionen geltend machen.
Was kostet das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall: nichts. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab. Sie tragen keine Kosten.
Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Schaden
Unverbindlich, in der Regel innerhalb weniger Stunden Rückmeldung – bei Haftpflichtschäden trägt die gegnerische Versicherung unsere Kosten.
- Persönliche Ersteinschätzung
- Unabhängig & gerichtsfest
- Schnelle Terminvergabe
- Direkte Abrechnung mit der Versicherung



