Nicht jeder Schaden braucht ein vollständiges Gutachten. Aber Vorsicht: Wer am falschen Ende spart, riskiert Kürzungen durch die Versicherung. Hier der klare Vergleich.
Vollständiges Schadensgutachten
Pflicht bei Reparaturkosten ab ca. 750 € oder unklarer Sachlage. Es enthält Reparaturkalkulation, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie eine umfassende Fotodokumentation.
Kurzgutachten
Ideal für Bagatellschäden bis ca. 750 €. Schnell, günstig und ausreichend, um den Schaden gegenüber der Versicherung dokumentieren zu können.
Wertgutachten
Notwendig bei Verkauf, Erbschaft, Scheidung oder Versicherungsanpassung. Es ermittelt den objektiven Marktwert Ihres Fahrzeugs – wichtig auch bei Liebhaber- und Oldtimerfahrzeugen.
Faustregel
- Unfall mit unklarer Schuldfrage → vollständiges Gutachten
- Bagatellschaden (Parkrempler) → Kurzgutachten
- Verkauf / Kauf / Versicherung → Wertgutachten
- Gebrauchtwagenkauf → Gebrauchtwagencheck
Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Schaden
Unverbindlich, in der Regel innerhalb weniger Stunden Rückmeldung – bei Haftpflichtschäden trägt die gegnerische Versicherung unsere Kosten.
- Persönliche Ersteinschätzung
- Unabhängig & gerichtsfest
- Schnelle Terminvergabe
- Direkte Abrechnung mit der Versicherung



