
Kaskogutachten
Unabhängiges Gutachten für Schäden, die über Ihre Voll- oder Teilkaskoversicherung reguliert werden.
- Neutrale Bewertung – unabhängig von Ihrer Versicherung
- Vermeidung unberechtigter Kürzungen bei der Regulierung
- Spezielle Berücksichtigung kaskotypischer Abzüge & SB
- Detaillierte Foto- und Schadensdokumentation
Wenn Sie Ihren Schaden über Ihre eigene Kaskoversicherung abwickeln – etwa bei selbstverschuldetem Unfall, Vandalismus, Hagel, Wild, Sturm oder Diebstahl – haben Sie nicht automatisch Anspruch auf einen Gutachter der gegnerischen Versicherung. Trotzdem lohnt sich ein unabhängiges Kaskogutachten fast immer: Wir dokumentieren den Schaden neutral, kalkulieren die tatsächlichen Reparaturkosten und sorgen dafür, dass Ihre Kaskoversicherung den Schaden vollständig und fair reguliert – ohne unberechtigte Kürzungen.
Wann ist ein Kaskogutachten sinnvoll?
Ein Kaskogutachten lohnt sich immer dann, wenn die Versicherung den Schaden über Ihre eigene Police regulieren soll – egal ob Teilkasko oder Vollkasko.
Selbstverschuldeter Unfall
Vollkaskoschaden ohne Gegner – z.B. Anprall, Ausweichmanöver oder Wendemanöver.
Vandalismus & Mutwilligkeit
Kratzer, Lackschäden, eingeschlagene Scheiben – häufig nur über Vollkasko gedeckt.
Hagel, Sturm, Überschwemmung
Elementarschäden, bei denen die Teilkasko reguliert – Schadensumfang oft unterschätzt.
Wild-, Marder- & Tierschäden
Wildunfall oder Marderbiss – Teilkasko übernimmt, fachgerechte Bewertung schützt vor Kürzungen.
Diebstahl & Teildiebstahl
Wiederbeschaffungswert, Restwert und gestohlene Anbauteile sauber dokumentieren.
Brand- & Kurzschlussschäden
Häufig sehr komplexe Schadenbilder – ohne Gutachten kaum vollständig regulierbar.
Was steht im Kaskogutachten?
Wir erstellen ein vollständiges, fachlich belastbares Gutachten – speziell auf die Anforderungen Ihrer Kaskoversicherung ausgerichtet.
Schadensaufnahme & Fotos
Detaillierte Foto- und Schadensdokumentation aller betroffenen Bereiche.
Reparaturkostenkalkulation
Fundierte Kalkulation auf Basis aktueller Hersteller- und Werkstattdaten.
Wiederbeschaffungs- & Restwert
Ermittlung bei Totalschaden – inklusive Restwertangebot aus seriösen Restwertbörsen.
Selbstbeteiligung & Abzüge
Transparente Darstellung von SB, Mehrwertsteuer und kaskotypischen Abzügen.
Stellungnahme zum Schadenbild
Plausibilisierung des Hergangs – wichtig bei Vandalismus und Diebstahl.
Was die Kasko anders macht als die Haftpflicht
Anders als bei einem unverschuldeten Unfall trägt bei Kaskoschäden die Versicherung die Gutachterkosten nicht in jedem Fall automatisch. Trotzdem dürfen Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragen – und sollten das auch tun: Werkstatt- und Versicherungskalkulationen weichen häufig deutlich voneinander ab. Wir stimmen mit Ihnen vorab ab, welche Gutachtenform für Ihren Fall am wirtschaftlichsten ist und worauf Ihre Police konkret Anspruch gibt.
Ihre Vorteile
Das spricht für eine Begutachtung durch Autoexpert BW.
- Neutrale Bewertung – unabhängig von Ihrer Versicherung
- Vermeidung unberechtigter Kürzungen bei der Regulierung
- Spezielle Berücksichtigung kaskotypischer Abzüge & SB
- Detaillierte Foto- und Schadensdokumentation
- Belastbare Grundlage bei Streit mit der Kaskoversicherung
- Schnelle Terminvergabe in Stuttgart, Böblingen & Region
Kundenmeinungen
Häufige Fragen
Immer dann, wenn der Schaden über Ihre Voll- oder Teilkasko reguliert wird – insbesondere bei selbstverschuldeten Unfällen, Vandalismus, Hagel, Sturm, Wild, Marderbiss, Diebstahl oder Brand. Ein unabhängiges Gutachten verhindert, dass die Versicherung die Reparaturkosten zu niedrig ansetzt.
Anders als bei der Haftpflicht ist das nicht automatisch der Fall. Viele Versicherer übernehmen die Kosten ab einer bestimmten Schadenshöhe, andere nur nach Rücksprache. Wir klären das vorab mit Ihnen und empfehlen ggf. ein Kurzgutachten als wirtschaftliche Alternative.
Ja. Auch bei Kaskoschäden haben Sie grundsätzlich das Recht auf freie Gutachterwahl. Sie müssen den Partnergutachter Ihrer Versicherung nicht akzeptieren.
Die Teilkasko deckt typischerweise Schäden durch Wild, Sturm, Hagel, Brand, Diebstahl und Glasbruch. Die Vollkasko enthält zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus. Welche Leistung greift, klären wir gemeinsam anhand Ihres Schadenfalls.
In der Regel innerhalb von 24 Stunden bis maximal 3 Werktagen nach der Schadensaufnahme – digital und auf Wunsch zusätzlich postalisch.