Fiktive Abrechnung beim KFZ-Schaden: Wann lohnt sie sich?
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Wissen 15. April 2026 6 Min. Lesezeit

Fiktive Abrechnung beim KFZ-Schaden: Wann lohnt sie sich?

Reparieren oder Geld einstecken? Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die Reparaturkosten auszahlen, ohne reparieren zu müssen. Vor- und Nachteile im Überblick.

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Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Gutachten ausgewiesenen Reparaturkosten auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen (oder lassen es selbst/in Eigenregie reparieren). Das ist erlaubt, hat aber ein paar Tücken.

Was wird ausgezahlt?

  • Reparaturkosten netto (keine Mehrwertsteuer, da nicht angefallen)
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Sachverständigenkosten
  • Anwaltskosten

Was nicht ausgezahlt wird

Die Mehrwertsteuer wird nur gezahlt, wenn sie tatsächlich anfällt (bei echter Reparatur oder Ersatzbeschaffung). Ohne Werkstattrechnung gibt es nur den Netto-Betrag.

Wann lohnt sich fiktive Abrechnung?

  • Sie können in Eigenregie günstiger reparieren (z. B. Bekannter in Werkstatt)
  • Sie wollen das Auto so verkaufen oder verschrotten
  • Sie können mit dem optischen Schaden leben
  • Sie wollen das Geld anderweitig nutzen

Wann lohnt sich fiktive Abrechnung NICHT?

  • Bei der 130%-Regel (nur bei tatsächlicher Reparatur möglich)
  • Wenn Sie das Auto über Leasing oder Finanzierung führen
  • Wenn die Versicherung auf Referenzwerkstatt verweisen darf (Stundenverrechnungssätze)
  • Bei Neu- bzw. Jahreswagen (Mehrwertsteuer-Verlust ist erheblich)

Achtung: Referenzwerkstatt

Versicherungen versuchen bei fiktiver Abrechnung oft, auf günstigere Referenzwerkstätten zu verweisen. Das ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig: Die Werkstatt muss gleichwertig, mühelos erreichbar und tatsächlich offen sein. Bei Fahrzeugen unter 3 Jahren bzw. „scheckheftgepflegt" gilt das in der Regel nicht.

Tipp: Fiktive Abrechnung lohnt sich am häufigsten bei älteren Fahrzeugen ohne MwSt-Aspekt und bei Schäden, die optisch verkraftbar sind.

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