Unfallmeldung: Polizei rufen oder nicht?
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Ratgeber 01. Juni 2026 6 Min. Lesezeit

Unfallmeldung: Polizei rufen oder nicht?

Wann muss die Polizei zum Unfall? Wann reicht ein Unfallbericht zwischen den Beteiligten? Wir zeigen, wann ein Anruf bei 110 Pflicht ist – und wie Sie Ihre Ansprüche von der ersten Minute an absichern.

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Ein Unfall passiert schnell – eine Sekunde nicht aufgepasst und es hat gekracht. Nach dem ersten Schreck und dem Absichern der Unfallstelle stellt sich vor allem bei kleineren Schäden die Frage: Müssen wir wirklich die Polizei rufen?

Wir erklären, wann ein Anruf bei der 110 zwingend ist, wann Sie darauf verzichten können und welche Schritte Sie am Unfallort unbedingt beachten sollten. So sind Sie im Ernstfall bestens vorbereitet – und schützen Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung.

In diesen Situationen sollten Sie unbedingt die Polizei rufen

  • Es gibt verletzte oder getötete Personen – immer Notruf 112 und Polizei 110
  • Hoher Sachschaden (Faustregel: über 1.500 €) oder unklare Unfallstelle
  • Sie sind nicht selbst Halter (Mietwagen, Firmenfahrzeug, Auto eines Bekannten)
  • Die Schuldfrage ist strittig oder der Unfallgegner streitet alles ab
  • Verdacht auf Alkohol, Drogen oder fehlende Fahrerlaubnis
  • Beteiligung von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen oder Fahrerflucht
  • Tiere, Wildunfall oder Schaden an öffentlichem Eigentum (Ampel, Leitplanke, Verkehrsschild)

Im Zweifel gilt: lieber einmal zu viel als zu wenig anrufen. Die polizeiliche Aufnahme ist eine neutrale Beweisgrundlage und erleichtert die spätere Regulierung erheblich.

Unfall passiert? Wir erstellen ein gerichtsfestes Gutachten – Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung.

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Was tun, wenn Sie auf die Polizei verzichten?

Bei kleinen Blechschäden ohne Verletzte können sich die Beteiligten auch ohne Polizei einigen. Wichtig ist dann eine saubere Dokumentation – sonst steht später Aussage gegen Aussage.

Diese Daten müssen Sie austauschen

  • Vollständiger Name und Anschrift aller Beteiligten
  • Telefonnummern und – wenn möglich – E-Mail-Adressen
  • Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer
  • Amtliches Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge
  • Fahrzeughalter (falls nicht identisch mit Fahrer)
  • Führerscheinnummer (Foto reicht)

Fertigen Sie zusätzlich einen schriftlichen Unfallbericht mit Unfallskizze an und lassen Sie ihn von allen Beteiligten unterschreiben. Eine saubere Skizze ist Gold wert, wenn die Versicherung später die Schuldfrage neu bewerten will.

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Wie verhalten Sie sich bei einem Parkrempler?

Wenn Sie versehentlich ein parkendes Fahrzeug beschädigen, müssen Sie eine angemessene Zeit auf den Halter warten – mindestens 30 bis 60 Minuten, je nach Ort und Tageszeit. Taucht niemand auf, sind Sie verpflichtet, den Unfall der Polizei zu melden.

Wichtig: Ein Zettel hinter dem Scheibenwischer reicht nicht aus. Wer einfach weiterfährt, macht sich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) strafbar – auch bei einem kleinen Kratzer.

Beweise sichern – auch ohne Polizei

  • Fotos aus mehreren Perspektiven: Übersicht, Detail, Schaden, Kennzeichen, Endposition
  • Bremsspuren, Splitter und Spuren auf der Fahrbahn fotografieren
  • Zeugen ansprechen und Kontaktdaten notieren
  • Witterung, Lichtverhältnisse und Uhrzeit notieren
  • Unfallskizze anfertigen – idealerweise direkt digital
Tipp vom Sachverständigen: Je sauberer die Dokumentation am Unfallort, desto reibungsloser die spätere Schadensregulierung. Wenige Minuten mehr Aufwand sparen oft mehrere tausend Euro.

Wer trägt die Kosten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung alle berechtigten Kosten: Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Anwalt – und auch unser Gutachten. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

Wir sichern Ihre Ansprüche – neutral, schnell und in der Region Stuttgart, Böblingen, Ludwigsburg vor Ort.

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Unser Fazit

In den meisten Fällen ist es ratsam, die Polizei bei der Unfallaufnahme einzubeziehen – sie erstellt einen neutralen Unfallbericht, mit dem der Hergang rekonstruiert und die Schuldfrage geklärt werden kann. Bei kleinen Schäden ohne Verletzte reicht ein gemeinsamer Unfallbericht mit sauberer Skizze und vollständigem Datenaustausch. Verlassen Sie sich nie auf die Schätzung der gegnerischen Versicherung – ein unabhängiges Gutachten sichert Ihre volle Entschädigung.

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Schaden markieren, Daten erfassen, Fotos hochladen – wir übernehmen alles Weitere für Sie. Bei Haftpflichtschäden zahlt die gegnerische Versicherung unsere Kosten.

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