Nach einem Unfall stellt sich oft die erste Frage: Wer übernimmt eigentlich die Kosten für das Gutachten? Die gute Nachricht: In den meisten Fällen müssen Sie als Geschädigter nichts bezahlen.
Unverschuldeter Unfall – Gegnerische Versicherung zahlt
Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die vollen Gutachterkosten. Sie haben dabei das Recht auf freie Wahl Ihres Sachverständigen – nicht die Versicherung wählt für Sie.
Bagatellschadengrenze beachten
Bei Schäden unter ca. 750–1.000 € spricht man von einem Bagatellschaden. Hier reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt; ein vollständiges Gutachten muss die gegnerische Versicherung nicht erstatten.
Selbstverschuldeter Unfall
Haben Sie den Unfall verursacht, übernimmt Ihre Vollkaskoversicherung das Gutachten – allerdings beauftragt diese meist einen eigenen Gutachter. Ohne Vollkasko zahlen Sie selbst.
Teilschuld – Was gilt dann?
Bei einer Teilschuld werden die Gutachterkosten anteilig nach Schuldquote erstattet. Beispiel: Bei 30 % Mitschuld trägt die gegnerische Versicherung 70 % der Kosten.
Was Sie unbedingt vermeiden sollten
- Den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren – er ist nicht unabhängig
- Schaden ohne Gutachten regulieren lassen – Kürzungen drohen
- Reparatur starten, bevor das Gutachten vorliegt
- Den Restwert ohne Prüfung akzeptieren
Unser Vorgehen für Sie
Wir rechnen die Gutachterkosten bei unverschuldetem Unfall direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Für Sie entstehen keine Kosten und kein Aufwand – Sie erhalten ein neutrales, gerichtsfestes Gutachten innerhalb von 24 Stunden.
Tipp: Lassen Sie sich nie von der gegnerischen Versicherung einen Gutachter aufdrängen – Ihre freie Sachverständigenwahl ist gesetzlich geschützt.
Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Schaden
Unverbindlich, in der Regel innerhalb weniger Stunden Rückmeldung – bei Haftpflichtschäden trägt die gegnerische Versicherung unsere Kosten.
- Persönliche Ersteinschätzung
- Unabhängig & gerichtsfest
- Schnelle Terminvergabe
- Direkte Abrechnung mit der Versicherung



