Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall?
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Recht 20. Mai 2026 5 Min. Lesezeit

Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall?

Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten. Wir zeigen, wann das gilt, wo die Ausnahmen liegen und worauf Sie achten sollten.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Nach einem Unfall stellt sich oft die erste Frage: Wer übernimmt eigentlich die Kosten für das Gutachten? Die gute Nachricht: In den meisten Fällen müssen Sie als Geschädigter nichts bezahlen.

Unverschuldeter Unfall – Gegnerische Versicherung zahlt

Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die vollen Gutachterkosten. Sie haben dabei das Recht auf freie Wahl Ihres Sachverständigen – nicht die Versicherung wählt für Sie.

Bagatellschadengrenze beachten

Bei Schäden unter ca. 750–1.000 € spricht man von einem Bagatellschaden. Hier reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt; ein vollständiges Gutachten muss die gegnerische Versicherung nicht erstatten.

Selbstverschuldeter Unfall

Haben Sie den Unfall verursacht, übernimmt Ihre Vollkaskoversicherung das Gutachten – allerdings beauftragt diese meist einen eigenen Gutachter. Ohne Vollkasko zahlen Sie selbst.

Teilschuld – Was gilt dann?

Bei einer Teilschuld werden die Gutachterkosten anteilig nach Schuldquote erstattet. Beispiel: Bei 30 % Mitschuld trägt die gegnerische Versicherung 70 % der Kosten.

Was Sie unbedingt vermeiden sollten

  • Den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren – er ist nicht unabhängig
  • Schaden ohne Gutachten regulieren lassen – Kürzungen drohen
  • Reparatur starten, bevor das Gutachten vorliegt
  • Den Restwert ohne Prüfung akzeptieren

Unser Vorgehen für Sie

Wir rechnen die Gutachterkosten bei unverschuldetem Unfall direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Für Sie entstehen keine Kosten und kein Aufwand – Sie erhalten ein neutrales, gerichtsfestes Gutachten innerhalb von 24 Stunden.

Tipp: Lassen Sie sich nie von der gegnerischen Versicherung einen Gutachter aufdrängen – Ihre freie Sachverständigenwahl ist gesetzlich geschützt.

Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Schaden

Unverbindlich, in der Regel innerhalb weniger Stunden Rückmeldung – bei Haftpflichtschäden trägt die gegnerische Versicherung unsere Kosten.

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