Nach einem Unfall fallen häufig die Begriffe Restwert, Wiederbeschaffungswert und wirtschaftlicher Totalschaden. Wer sie versteht, weiß, mit welcher Auszahlung er rechnen kann – und wo Versicherungen gerne sparen.
Wiederbeschaffungswert (WBW)
Der Preis, den Sie auf dem regionalen Markt zahlen müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug (Alter, Ausstattung, Laufleistung, Zustand) wieder zu beschaffen. Brutto oder netto – je nach Vorsteuerabzugsberechtigung.
Restwert
Der Wert, den das beschädigte Fahrzeug noch hat – z. B. in einer Restwertbörse für Aufkäufer. Wichtig: Maßgeblich ist der regionale Restwert, nicht ein überregionales Höchstgebot, das die Versicherung manchmal vorlegt.
Wirtschaftlicher Totalschaden
Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen (oder über der sogenannten 130%-Grenze liegen), spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Sie erhalten dann WBW abzüglich Restwert.
Versicherungen versuchen oft, mit hohen Restwertangeboten den Auszahlungsbetrag zu drücken. Ein neutrales Gutachten schützt Sie.
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Unverbindlich, in der Regel innerhalb weniger Stunden Rückmeldung – bei Haftpflichtschäden trägt die gegnerische Versicherung unsere Kosten.
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