Merkantile Wertminderung nach Unfall: Was Ihnen zusteht
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Wissen 10. Mai 2026 5 Min. Lesezeit

Merkantile Wertminderung nach Unfall: Was Ihnen zusteht

Auch nach perfekter Reparatur verliert Ihr Auto an Wert – allein weil es einen Unfall hatte. So wird die merkantile Wertminderung berechnet und durchgesetzt.

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Selbst wenn Ihr Fahrzeug fachgerecht repariert wurde und keine technischen Mängel mehr aufweist – auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielt es als „Unfallwagen" einen niedrigeren Preis. Diese Differenz nennt man merkantile Wertminderung – und sie ist ein eigenständiger Schadensposten.

Wann besteht ein Anspruch?

Die Rechtsprechung gewährt Wertminderung, wenn das Fahrzeug einen erheblichen Reparaturschaden hatte. Faustregel: Reparaturkosten über ca. 1.000 € (netto) und Fahrzeugalter unter 5 Jahren bzw. Laufleistung unter 100.000 km. Im Einzelfall auch bei älteren Fahrzeugen.

Wie wird sie berechnet?

In der Praxis werden mehrere Methoden parallel genutzt – Ruhkopf/Sahm, BVSK-Methode, MFM (Methode Halbgewachs). Der Sachverständige wählt die im konkreten Fall passendste und dokumentiert die Berechnung nachvollziehbar.

Einflussfaktoren

  • Fahrzeugalter und Laufleistung
  • Wiederbeschaffungswert
  • Höhe der Reparaturkosten
  • Art und Umfang der Reparatur (Karosserie, Achse, tragende Teile)
  • Vorschäden
  • Marktgängigkeit des Modells

Typische Größenordnung

Bei einem 3 Jahre alten Mittelklassewagen mit 4.500 € Reparaturkosten liegt die merkantile Wertminderung erfahrungsgemäß im Bereich von 500–1.200 € – im Einzelfall deutlich darüber.

Was Sie tun sollten

  • Wertminderung im Gutachten explizit ausweisen lassen
  • Methode der Berechnung dokumentieren
  • Bei Streit mit der Versicherung: Rechtsanwalt einschalten
  • Niemals auf Wertminderung verzichten, ohne sie berechnet zu haben
Die Wertminderung steht Ihnen unabhängig davon zu, ob Sie das Auto verkaufen oder behalten. Sie ist Teil des Schadensersatzes.

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