Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt schätzt lediglich die sichtbaren Reparaturkosten. Versteckte Schäden, Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert bleiben unberücksichtigt. Die rechtliche Belastbarkeit eines Kostenvoranschlags ist deutlich geringer als die eines Schadengutachtens.
Ein Gutachten ist notwendig bei Schäden über 750 Euro – denn ab dieser Bagatellgrenze kann ein unabhängiger Gutachter verdeckte Schäden aufdecken und Ihre Ansprüche vollständig dokumentieren.
Für Schäden unter der Bagatellgrenze reicht ein Kostenvoranschlag in der Regel aus. Bei sehr kleinen Schäden wird ein Gutachten oft nicht anerkannt, und die Versicherung kann Gutachterkosten bei Bagatellschäden verweigern.
Ein Unfallgutachten ist für die Schadensabwicklung nach einem Autounfall unerlässlich – insbesondere wenn Zweifel an der gegnerischen Versicherung bestehen oder ein Gutachten unklare Unfallhergänge klärt.
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