Sie hatten einen Verkehrsunfall, die Schuldfrage ist geklärt – und dann meldet sich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers mit der Bitte, einen Kostenvoranschlag einzureichen. Kein Gutachten, keine Begutachtung durch einen Kfz-Sachverständigen. Nur eine Schätzung der Reparaturkosten aus der Kfz-Werkstatt.
Bei einem Bagatellschaden – also einem geringen Schaden unterhalb der Bagatellgrenze von 750 Euro – kann das durchaus ausreichen. Ein Kostenvoranschlag ist ein wichtiges Dokument zur Schadensregulierung und liefert eine erste Grundlage für die Schadensabwicklung.
Doch sobald die Schadenhöhe höher liegt, unklar ist oder verdeckte Schäden möglich sind, stößt ein Kostenvoranschlag an seine Grenzen. Im Gegensatz zum Gutachten fehlen oft zentrale Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder Restwert. Das kann bei der Regulierung einen erheblichen Unterschied machen.
Die Frage lautet also nicht pauschal „Kostenvoranschlag oder Gutachten", sondern: Welche Lösung passt zu Ihrem konkreten Fall?