Ein vollständiges Kfz-Gutachten kostet je nach Schadenhöhe meist zwischen 300 und 1.000 Euro. Die gute Nachricht für Unfallgeschädigte: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt diese Kosten in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers – ab einer Schadenhöhe von etwa 750 Euro.
Wie sich der Preis zusammensetzt, welche Gutachtenart was kostet und wer am Ende zahlt, zeigt dieser Überblick. Die Zahlen sind Orientierungswerte aus unserer Gutachterpraxis im Raum Stuttgart, Böblingen und Ludwigsburg.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Detailfragen hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Kfz-Gutachten Kosten: Tabelle nach Gutachtenart
Nicht jedes Gutachten kostet gleich viel. Entscheidend sind Art und Umfang – vom kompakten Kurzgutachten bis zum vollständigen Unfallgutachten mit Wertminderung, Restwert und Wiederbeschaffungswert.
| Gutachtenart | Typische Kosten | Wer zahlt? |
|---|---|---|
| Unfallgutachten (Haftpflichtfall) | 300–1.000 €, je nach Schadenhöhe | In der Regel die gegnerische Versicherung – ab ca. 750 € Schadenhöhe |
| Kurzgutachten | 150–250 € | Je nach Fall: Geschädigter oder Versicherung |
| Kaskogutachten | Nach Aufwand | Je nach Vertrag – vorab mit der Kaskoversicherung klären |
| Wertgutachten | 100–450 € | Auftraggeber (Verkauf, Erbe, Versicherungseinstufung) |
| Gebrauchtwagencheck | Ab 179 € zzgl. Anfahrt | Kaufinteressent |
| Reparaturbestätigung | 50–80 € | Im Haftpflichtfall häufig die gegnerische Versicherung |
Orientierungswerte – der konkrete Preis hängt von Fahrzeug, Schadenbild und Aufwand ab.
Wie sich die Gutachterkosten berechnen: BVSK-Honorartabelle
Beim Unfallgutachten richtet sich das Honorar nicht nach Stunden, sondern nach der Schadenhöhe. Als Orientierung dient die BVSK-Honorarbefragung. Das Grundhonorar liegt häufig bei etwa 10–15 % der Reparaturkosten, dazu kommen Nebenkosten für Fotos, Fahrt und Schreibarbeit von etwa 80–200 Euro.
Konkret bedeutet das: Bei einem Schaden bis 2.000 Euro liegt das Gutachten meist bei 300–530 Euro. Zwischen 2.000 und 6.000 Euro Schadenhöhe sind 520–680 Euro üblich, zwischen 6.000 und 10.000 Euro etwa 700–950 Euro. Bei einem Totalschaden können es 1.000–1.300 Euro werden.
Aus der Praxis: Ein Heckschaden mit 8.000 Euro Reparaturkosten führt zu einem Grundhonorar von rund 960 Euro. Mit Nebenkosten liegt die Rechnung dann bei etwa 1.050–1.150 Euro – die im unverschuldeten Fall die gegnerische Versicherung trägt.
Haftpflichtfall oder Kaskofall: Wer zahlt das Gutachten?
Im Haftpflichtfall gilt: Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, darf in der Regel einen eigenen, unabhängigen Gutachter beauftragen. Die Kosten gehören dann zum Schadensersatz und werden von der Versicherung des Verursachers übernommen – Details erklärt unser Ratgeber Wer zahlt den Kfz-Gutachter?.
Über eine Sicherungsabtretung rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie müssen die Gutachterkosten also üblicherweise nicht vorstrecken.
Anders im Kaskofall: Bei selbst verschuldeten Schäden, Hagel oder Vandalismus reguliert die eigene Versicherung – ob sie ein unabhängiges Gutachten bezahlt, hängt vom Vertrag ab. Häufig beauftragt die Kaskoversicherung einen eigenen Sachverständigen. Ein eigenes Kaskogutachten kann sich trotzdem lohnen, etwa wenn Sie die Kalkulation überprüfen lassen möchten.
Bei Teilschuld werden die Gutachterkosten anteilig übernommen. Wer zu 30 % haftet, trägt in der Regel 30 % der Kosten selbst.
Lohnt sich das Gutachten trotz der Kosten?
Bei Bagatellschäden unter etwa 750 Euro reicht oft ein Kostenvoranschlag für 50–150 Euro oder ein Kurzgutachten. Darüber dokumentiert nur ein vollständiges Gutachten auch Wertminderung, Nutzungsausfall und mögliche verdeckte Schäden – Positionen, die schnell mehrere Hundert Euro ausmachen können und in keinem Kostenvoranschlag stehen.
FAQ: Häufige Fragen zu den Gutachten-Kosten
Was kostet ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall?
Muss ich das Gutachten aus eigener Tasche bezahlen?
Ab welcher Schadenhöhe zahlt die Versicherung den Gutachter?
Was passiert bei Teilschuld?
Kostet die Ersteinschätzung bei Autoexpert BW etwas?
Sie möchten wissen, was in Ihrem konkreten Fall gilt? Melden Sie den Schaden – wir schauen uns Fahrzeug und Unterlagen an und sagen Ihnen, welche Gutachtenart passt.
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