Ein Unfall im Ausland ist doppelt unangenehm: fremde Sprache, fremde Regeln, fremde Versicherungen. Mit der richtigen Vorbereitung und Reaktion bleiben Sie handlungsfähig.
Vorab im Auto haben
- Grüne Versicherungskarte (mittlerweile auch weiß)
- Europäischer Unfallbericht (kostenlos beim Versicherer)
- Warnweste, Warndreieck – in vielen Ländern Pflicht
- Notrufnummern: einheitlich 112 in der gesamten EU
Am Unfallort
- Personenschäden? Sofort Polizei rufen
- Niemals Schuld eingestehen – auch nicht aus Höflichkeit
- Beide Seiten füllen den Europäischen Unfallbericht aus
- Fotos, Zeugen, alle Daten notieren
Nach der Heimkehr
Über das deutsche Zentralruf-System (oder den Schadensregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung) können Sie die Regulierung in Deutschland abwickeln. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Gutachter und ggf. einem Anwalt unterstützen – die Komplexität wird oft unterschätzt. Den Schaden nehmen wir nach der Rückkehr mit einem Unfallgutachten auf; ist die Schuldfrage strittig, hilft eine frühzeitige Beweissicherung.


