Unfall im Ausland – das müssen Sie beachten
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Ratgeber 14. Februar 2026 6 Min. Lesezeit

Unfall im Ausland – das müssen Sie beachten

Andere Länder, andere Regeln. So gehen Sie nach einem Unfall im EU-Ausland richtig vor – inkl. Grüner Karte und Europäischem Unfallbericht.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Ein Unfall im Ausland ist doppelt unangenehm: fremde Sprache, fremde Regeln, fremde Versicherungen. Mit der richtigen Vorbereitung und Reaktion bleiben Sie handlungsfähig.

Vorab im Auto haben

  • Grüne Versicherungskarte (mittlerweile auch weiß)
  • Europäischer Unfallbericht (kostenlos beim Versicherer)
  • Warnweste, Warndreieck – in vielen Ländern Pflicht
  • Notrufnummern: einheitlich 112 in der gesamten EU

Am Unfallort

  • Personenschäden? Sofort Polizei rufen
  • Niemals Schuld eingestehen – auch nicht aus Höflichkeit
  • Beide Seiten füllen den Europäischen Unfallbericht aus
  • Fotos, Zeugen, alle Daten notieren

Nach der Heimkehr

Über das deutsche Zentralruf-System (oder den Schadensregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung) können Sie die Regulierung in Deutschland abwickeln. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Gutachter und ggf. einem Anwalt unterstützen – die Komplexität wird oft unterschätzt.

Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Schaden

Unverbindlich, in der Regel innerhalb weniger Stunden Rückmeldung – bei Haftpflichtschäden trägt die gegnerische Versicherung unsere Kosten.

  • Persönliche Ersteinschätzung
  • Unabhängig & gerichtsfest
  • Schnelle Terminvergabe
  • Direkte Abrechnung mit der Versicherung
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